Testament-Erstellung

Rechtssichere Testamente für Ihre individuelle Situation

Ein Testament ist mehr als ein rechtliches Dokument – es ist die Sicherstellung, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Liebsten geschützt sind. Unsere erfahrenen Fachanwälte unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Testaments.

Testament-Erstellung Beratungsgespräch

Warum ein rechtssicheres Testament wichtig ist

Selbstbestimmung sichern

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was erbt und nicht die gesetzliche Erbfolge. Sie können Ihren letzten Willen genau festlegen und sicherstellen, dass Ihr Vermögen in den richtigen Händen landet.

Steuern sparen

Durch eine durchdachte Testamentsgestaltung können Erbschaftssteuern optimiert werden. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Aspekten und helfen Ihnen, die Steuerbelastung für Ihre Erben zu minimieren.

Konflikte vermeiden

Ein klares Testament hilft, Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden. Wir formulieren Ihren letzten Willen unmissverständlich und sorgen für Rechtssicherheit, um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Testament

Einzeltestament

Ein Einzeltestament ist die am häufigsten gewählte Form für die Regelung des Nachlasses. Es enthält Ihren persönlichen letzten Willen und kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden.

Flexibel und jederzeit anpassbar
Handschriftlich oder notariell beurkundet
Eigenhändige Unterschrift erforderlich
Ideale Lösung für unverheiratete Personen
Ab 750 CHF

Erbvertrag

Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren zukünftigen Erben. Er bietet höhere Rechtssicherheit, kann aber nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden.

Höhere Rechtssicherheit
Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich
Ideal für Ehepaare und komplexe Vermögenssituationen
Nachträgliche Änderungen nur mit Zustimmung aller Beteiligten
Ab 1'200 CHF

Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare

Ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht es Ehepaaren, ihren letzten Willen gemeinsam zu verfassen. Es bietet besondere Regelungen wie das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Gegenseitige Absicherung der Ehepartner
Bindende Verfügungen nach dem Tod eines Partners
Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche
Optimierung der Erbschaftssteuer
Ab 1'500 CHF

Sonderfall: Digitaler Nachlass

In der digitalen Welt hinterlassen wir zahlreiche Online-Konten und digitale Vermögenswerte. Wir helfen Ihnen, auch diesen Teil Ihres Nachlasses zu regeln und in Ihr Testament zu integrieren.

Regelung von Social-Media-Konten
Übertragung digitaler Vermögenswerte
Passwort-Tresor für Ihre Angehörigen
Umgang mit Cloud-Diensten und Online-Banking
Zusatzmodul ab 500 CHF

Was unsere Klienten sagen

MB

"Ich bin sehr froh, dass ich mich für die Erstellung meines Testaments an Erbrecht Schweiz gewandt habe. Die Beratung war umfassend und persönlich. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet, und ich habe nun die Gewissheit, dass mein letzter Wille rechtssicher dokumentiert ist."

Martin Berger, Pensionierter Lehrer aus Bern

LK

"Als Ehepaar mit Patchwork-Familie war unsere Situation recht komplex. Die Anwälte von Erbrecht Schweiz haben uns gezeigt, wie wir unser Testament optimal gestalten können, um alle Familienmitglieder zu berücksichtigen. Der Prozess war strukturiert und transparent."

Lukas und Katrin Moser, Zürich

HW

"Besonders geschätzt habe ich die steuerliche Beratung bei der Testamentserstellung. Die Fachanwälte haben mir verschiedene Optionen aufgezeigt, wie ich die Erbschaftssteuerbelastung für meine Kinder minimieren kann. Das Testament wurde zügig erstellt und alle meine Wünsche wurden berücksichtigt."

Helena Weber, Pensionierte Unternehmerin aus Basel

Häufig gestellte Fragen

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Schweiz erben zunächst Ihre Nachkommen, Ihr Ehepartner und Ihre Eltern nach bestimmten Quoten. Diese gesetzliche Regelung entspricht oft nicht den persönlichen Wünschen. Insbesondere unverheiratete Partner, Stiefkinder oder entferntere Verwandte können leer ausgehen. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was erbt.

In der Schweiz gibt es zwei gültige Formen für ein Testament:

  • Eigenhändiges Testament: Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben
  • Öffentliches Testament: Wird von einem Notar beurkundet und von Zeugen beglaubigt

Ein maschinell erstelltes Testament, das nur unterschrieben ist, ist nicht gültig. Wir empfehlen in den meisten Fällen ein öffentliches Testament, da es die höchste Rechtssicherheit bietet.

In der Schweiz haben bestimmte nahe Angehörige einen Anspruch auf einen Pflichtteil:

  • Nachkommen: 3/4 des gesetzlichen Erbteils
  • Ehepartner: 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Eltern (wenn keine Nachkommen vorhanden): 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Eine vollständige Enterbung dieser Personen ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Über den Teil Ihres Vermögens, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist (die sogenannte "freie Quote"), können Sie jedoch frei verfügen.

Es ist ratsam, Ihr Testament regelmässig überprüfen zu lassen, idealerweise alle 3-5 Jahre oder bei wichtigen Lebensveränderungen wie:

  • Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners
  • Geburt oder Adoption von Kindern oder Enkeln
  • Grössere Vermögensänderungen (Immobilienerwerb, Unternehmensbeteiligungen)
  • Umzug ins Ausland
  • Änderungen der Erbschaftssteuergesetze

Wir bieten einen Erinnerungsservice an, der Sie rechtzeitig an die Überprüfung Ihres Testaments erinnert.

Ein Testament sollte an einem sicheren, aber nach Ihrem Tod auffindbaren Ort verwahrt werden. Geeignete Aufbewahrungsorte sind:

  • Bei einem Notar
  • Bei der zuständigen kantonalen Behörde (je nach Kanton)
  • In einem Bankschliessfach (mit Hinweis an Angehörige)

Wir bieten als zusätzlichen Service die sichere Verwahrung Ihres Testaments an und stellen sicher, dass es im Erbfall gefunden wird.

Unsere Preise

Basis

750 CHF
  • Beratungsgespräch (ca. 1 Stunde)
  • Erstellung eines einfachen Einzeltestaments
  • Eine Überarbeitungsrunde
  • Finalisierung des Testaments
  • Steueroptimierung
  • Notarielle Beurkundung
  • Testamentshinterlegung
Jetzt anfragen

Standard

1'200 CHF
  • Ausführliches Beratungsgespräch (ca. 2 Stunden)
  • Erstellung eines umfassenden Testaments oder Erbvertrags
  • Vermögensanalyse
  • Einfache Steueroptimierung
  • Zwei Überarbeitungsrunden
  • Notarielle Beurkundung
  • Testamentshinterlegung
Jetzt anfragen

Premium

1'800 CHF
  • Umfassende Beratung mit mehreren Terminen
  • Erstellung komplexer Testamente/Erbverträge
  • Detaillierte Vermögensanalyse
  • Umfassende Steueroptimierung
  • Unbegrenzte Überarbeitungsrunden
  • Notarielle Beurkundung
  • Testamentshinterlegung
Jetzt anfragen

Hinweis: Die Notargebühren sind nicht in unseren Preisen enthalten und werden direkt vom Notar in Rechnung gestellt. Für komplexere Fälle oder bei besonderen Anforderungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bereit für Ihr rechtssicheres Testament?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Unser Team von spezialisierten Fachanwälten steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Testament zu erstellen.

Professionelle Testament-Erstellung in der Schweiz

Die Erstellung eines rechtssicheren Testaments ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihrer Angehörigen und zur Sicherstellung, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. In der Schweiz, mit ihrem spezifischen Erbrecht und den kantonalen Unterschieden bei der Erbschaftssteuer, ist eine fachkundige Beratung durch spezialisierte Fachanwälte besonders wertvoll.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was erbt, statt die gesetzliche Erbfolge wirken zu lassen. Dies ist besonders wichtig für unverheiratete Paare, Patchwork-Familien oder bei besonderen Vermögensverhältnissen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die möglicherweise nicht Ihren persönlichen Wünschen entspricht.

Bei der Erstellung eines Testaments in der Schweiz müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden, wie die Pflichtteile für nahe Angehörige, die formellen Anforderungen an die Gültigkeit des Testaments und steuerliche Überlegungen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht berücksichtigen all diese Faktoren und entwickeln für Sie ein Testament, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

Ein wichtiger Aspekt der Testament-Erstellung ist die Berücksichtigung der Pflichtteilsrechte. In der Schweiz haben bestimmte Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass. Wir beraten Sie, wie Sie innerhalb dieser Grenzen Ihre Ziele bestmöglich umsetzen können.

Neben dem klassischen Testament bieten wir auch Beratung zu weiteren erbrechtlichen Instrumenten wie Erbverträgen, Schenkungen zu Lebzeiten oder Nachlassvereinbarungen. Diese können in bestimmten Situationen sinnvolle Ergänzungen oder Alternativen zum Testament sein.

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie ein rechtssicheres Testament, das genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist, steuerliche Aspekte berücksichtigt und Ihnen die Gewissheit gibt, für Ihre Angehörigen bestmöglich vorgesorgt zu haben.